Steinmetz & Dr. Otten Rechtsanwälte     Jakobstraße 12     52064 Aachen
Arzthaftungsrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Steinmetz

Im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen kommt es leider immer wieder zu Haftungsprozessen, sei es, weil eine Behandlung nicht den gewünschten Erfolg bringt, sei es, weil die Behandlungsmethode fehlerhaft war.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend und bundesweit zu allen Fragen des Arzthaftungsrecht wie:

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld nach ärztlichem Heileingriff
  • Bestimmung der Schadenshöhe
  • Haftung von Ärzten und Trägern medizinischer Einrichtungen.
  • Aufklärungsmangel
  • Behandlungsfehler, Kunstfehler
  • Dokumentationsmangel
  • Organisationsverschulden: Übernahme der Behandlung durch einen nicht ausreichend erfahrenen Arzt
  • Grober Behandlungsfehler
  • Befunderhebungsmangel

Rechtlich ist der Arzt verpflichtet, die Krankheit nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu diagnostizieren und zu behandeln. Der Arzt schuldet jedoch nicht den Heilungserfolg. Wenn die „richtige“ Behandlung nicht wirksam ist, so haftet der Arzt nicht. Wenn der Arzt jedoch die falsche Diagnose stellt oder eine falsche Behandlung durchführt, so schuldet er Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Vor dem medizinischen Eingriff wie zum Beispiel einer Operation muss der Arzt den Patienten über alle Risiken aufklären, die die Behandlung mit sich bringt. Dabei reicht es nicht aus, wenn diese Belehrung erst im OP-Saal erfolgt, denn Grundgedanke der gesetzlichen Regelung ist, dass ein Patient sich aus freien Stücken für eine Operation entscheiden muss. Wenn die Aufklärung unvollständig erfolgt, so ist der operative Eingriff in jedem Fall rechtswidrig. Der Patient kann vom Arzt Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Wir vertreten Ärzte und Patienten in Haftungsprozessen und regulieren Schäden außergerichtlich mit den Haftpflichtversicherungen.
Dabei ist es stets unsere Maxime, eine Lösung so schnell und vorteilhaft wie möglich für den Mandanten herbeizuführen. Hierbei werden die individuellen Bedürfnisse des Mandanten in den Vordergrund gerückt.