| Mietrecht |
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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Michael Janßen Im Rahmen des Mietrechts gehört sowohl das gewerbliche Mietrecht als auch das Wohnraummietrecht zu unserem täglichen Aufgabenfeld. Wir entwerfen für Vermieter Mietverträge, Nachtrags- oder Aufhebungsvereinbarungen, fertigen Kündigungen und Mieterhöhungen an und setzen diese gerichtlich durch. Wir beraten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Mietzinsansprüchen und Mieterhöhungen. Kanzlei ist darauf ausgerichtet, sowohl Mieter als auch Vermieter zu beraten und in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. Durch die parallele Vertretung von Vermietern und Mietern wird insbesondere der Blick geschärft, was aus Sicht der jeweiligen Partei möglich und durchsetzbar ist.
Wohnraummietrecht Im Wohnraummietrecht ist stets die mieterfreundliche Komponente zu beachten. Hier steht meistens die Betreuung der Vermieter und Mieter bei Entstehen von Mängeln am Wohnraum, Mietminderung und deren Folgen im Vordergrund. Ferner spielt die Durchsetzung oder Abwehr von Schönheitsreparaturen, Rückbau- oder Schadensersatzansprüchen, z.B. aufgrund nicht vertragsgemäßen Gebrauchs eine Rolle. Gewerberaummietrecht Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich erheblich von Wohnraummietrecht, da die Vertragsfreiheit nicht in dem Maße eingeschränkt wird. Diesbezüglich eröffnen sich mehrere Möglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen, z.B. hinsichtlich der Befristung, Mieterhöhungsmöglichkeiten oder der Vereinbarung von Index- oder Staffelmieten. Aufgrund der starken Entwicklung der Rechtsprechung im Mietrecht behalten wir für Sie die aktuelle Rechtsfortbildung im Auge. Aufgrund der Vielzahl von Rechtsprechung sowohl im Wohnraum- als auch insbesondere im Gewerberaummietrecht können bei rechtzeitiger Rechtsberatung Fallstricke erkannt und verhindert werden. Rechtsberatung verhindert werden können. |
