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Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Steinmetz, Rechtsanwalt Michael Janßen und Rechtsanwalt Denys Benjamin Alt Im Bereich des Strafrechtes beraten und vertreten wir Sie in folgenden Bereichen: - Straftaten des Strafegesetzbuches wie z.B. Tötungs-, Körperverletzungs- und Vermögensdelikte
- Wirtschaftsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Strafverfahrensrecht wie z.B.: Untersuchungshaft, verbotene Vernehmungsmethoden, Zeugnisverweigerungsrechte, Durchsuchungen, Berufung und Revision
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren
Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung des Mandanten ist dabei regelmäßig die frühzeitige Beauftragung des Verteidigers. Da Strafverfahren oft nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden werden. Vielmehr werden die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, also im Zeitpunkt des Einsetzens erster polizeilicher Tätigkeit gestellt. Unbedachte vorzeitige Äußerungen können den Verlauf des Verfahrens zu Ihrem Nachteil beeinflussen. Im Ermittlungsverfahren ist es das Ziel der Verteidigung, eine Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer Anklageerhebung gegen den Mandanten zu betreiben. Erfolgsorientierte Interessenvertretung des Mandanten im Strafverfahren setzt daher im Ermittlungsverfahren an. Im Strafprozess selbst ist die Zielrichtung engagierter Strafverteidigung neben dem Freispruch, die Gewährleistung eines fairen Verfahrens und die Strafsanktion für den Mandanten möglichst gering zu halten.
Wirtschaftsstrafrecht In Wirtschaftsstrafsachen übernehmen wir die Vertretung und Verteidigung von Organmitgliedern. Für Geschäftsführer und Vorstände sind eine engagierte Amtsführung und insbesondere die Krisensanierung mit unübersehbaren Haftungsrisiken verbunden. Wird unternehmerisches Handeln zum Gegenstand strafrechtlicher Überprüfung, so bedarf es neben der Kenntnis und Praxis im Strafverfahrensrecht auch einer hohen Expertise im Wirtschafts- und speziell Gesellschaftsrecht, um die wirtschaftlichen Zusammenhänge und rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen zu können.
Nebenklage Wir vertreten nicht nur Ihre Rechte als Beschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter, sondern machen auch im Rahmen der Nebenklage Ihre Rechte als Opfer einer Straftat gegen den Täter geltend. Auch fordern wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zivilverfahren ein.
Zeugenbeistand Kaum bekannt ist, dass sich auch Zeugen einer Straftat eines Rechtsanwaltes bedienen können., wenn er es als erforderlich ansieht, um von seinen Verfahrensrechten Gebrauch zu machen. Auch dies gehört zu unserer Dienstleistung. Aktuelles zum Strafrecht: Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis / Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnis In einem Berufungsverfahren bestätigte die 2. kleine Strafkammer des Landgericht Aachen die Rechtsansicht von Rechtsanwalt Dr. Otten. Bei Erteilung einer niederländischen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland müssen die deutschen Behörden den ausländischen Führerschein ohne weiteres anerkennen und ist der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht erfüllt. Urteil des Landgericht Aachen vom 01.12.2010: "Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist § 28 IV Nr. 3, V FeV in den Fällen mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar, wenn der EU-Bürger nach Ablauf einer zuvor in Deutschland angeordneten Sperre nach Maßgabe der im Ausland geltenden Vorschriften eine Fahrerlaubnis erwirbt. So liegt es im Streitfall. Sowohl bei Erteilung der Fahrerlaubnis im Jahr 1997 als auch bei ihrer Verlängerung im Jahr 2007 bestand keine Sperrfrist im Inland. Die letzte Sperrfrist ist am ...2005 abgelaufen. Der Angeklagte durfte deshalb von der niederländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch machen. Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Angeklagte die Fahrerlaubnis unter missbräuchlicher Berufung auf EU-Recht erlangt hätte (Führerscheintourismus). Hierfür haben sich für die Kammer indes keine Anhaltspunkte ergeben."
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