Das VG Aachen hatte sich in einem aktuellen Urteil (1 K 1914/23) mit den Anforderungen an die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers für den gehobenen Polizeivollzugsdienst auseinanderzusetzen, der wegen eines in der Vergangenheit aufgetretenen Nierensteins (Urolithiasis) vom Auswahlverfahren ausgeschlossen worden war.