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21.06.2016 Frist zum Widerruf von alten Darlehensverträgen - Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkassen und Banken

Die 10. Zivilkammer des Landgericht Aachen hat in einem Urteil vom 26.04.2016 die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages einer Sparkasse von Mai 2009 für fehlerhaft erklärt und wie folgt für Recht erkannt:

Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag vom xx.05.2009 über xxx.xxx,- Euro zur Darlehensnummer xxx durch die Widerrufserklärung vom xxx in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist und der Beklagten (Sparkasse) keine gegen den Kläger über das Rückgewährschuldverhältnis hinausgehenden Rechte vermittelt. 

Damit hat das Landgericht Aachen erneut im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof - BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10 - entschieden. Der Streit zwischen dem Darlehensnehmer und der Bank um die Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages wurde erneut zugunsten des Darlehensnehmer entschieden.

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde:

Der Kläger nahm bei der Sparkasse im Mai 2009 ein Darlehen in Höhe von xxx.xxx,- Euro zwecks Finanzierung einer Immobilie auf. Das Darlehen wurde durch eine Grundschuld gesichert und war mit über 4,8 % per anno, festgeschrieben bis 2024, zu verzinsen. Der Darlehensvertrag war mit einer Widerrufsbelehrung versehen welche vom gesetzlichen Muster nach der BGB-InfoV abwich. 

Der Kläger hätte damit noch bis 2024 den hohen Zins von über 4,8 % per anno an die Bank zahlen müssen.

Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung fing die kurze Frist zur Ausübung des Widerrufs nicht zu laufen an und konnte der Kläger immer noch wirksam den Darlehensvertrag widerrufen.  

Durch Erklärung des Widerrufs muss nun der Vertrag rückabgewickelt werden. Dies bedeutet, dass die Bank dem Darlehensnehmer unter anderem die gezahlten Zinsen zurückerstatten muss. Dies alles geschieht ohne Vorfälligkeitszinsen, die ansonsten bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages fällig wären. 

Der Darlehensnehmer kann aufgrund des Widerrufsjokers nun eine neue Finanzierung aufnehmen und damit von den derzeit äußerst niedrigen Zinsen profitieren. 

Gerne überprüft Herr Rechtsanwalt Michael Janßen kurzfristig ihren Darlehensvertrag und berät Sie schnell und kompetent zur Möglichkeit des Widerrufs ihres Darlehensvertrages.

Beachten Sie das der Gesetzgeber das Recht zum ewigen Widerruf durch ein neues Gesetz für Darlehensverträge aus den Jahren September 2002 bis Juni 2010 beschränkt. Ein Widerruf ist für diese Altverträge nur noch bis zum 21.06.2016 möglich.

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