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Corona – Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Befreiung vom Präsenzunterricht

Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens und der andauernd sehr hohen Infektionszahlen rät nicht zuletzt die Bundesregierung zu besseren Schutzmaßnahmen vor einer Corona Infektion in den Schulen.

Die aktuellen Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Schulen sind nach Ansicht vieler Experten nicht ausreichend. Insbesondere wird das Abstandsgebot von 1,5 m in den Klassen nicht eingehalten und das teils eingeführte Kohortenprinzip unter anderem durch die Tatsache, dass die Schüler verschiedener Klassen und Jahrgangsstufen dicht gedrängt mit demselben Schulbus zur Schule fahren und auch der Tatsache, dass die Lehrer im Kurssystem der weiterführenden Schulen unterschiedliche Klassen unterrichten, ad absurdum geführt.  

Aufgrund der unzureichenden Schutzmaßnahmen in den Schulen und der weiterhin auf hohem Niveau steigenden Infektionszahlen befürchten Familien mit Haushaltsangehörigen, die zum Teil der Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19 Erkrankung besteht, gehören, eine Infektion mit dem Corona Virus durch den weiteren Besuch der Schule ihrer Kinder.

Anträge auf Befreiung des Kindes von der Teilnahme am Präsenzunterricht werden von den Schulen oftmals mit dem Argument abgelehnt, dass das ärztliche Attest nicht hinreichend bescheinige, dass der Angehörige zur Risikogruppe gehöre.

Überdies wird häufig darauf abgestellt, dass eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht nur dann in Betracht käme, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befinde.

Dies führt nach hiesiger Sicht falsch zu einer Ablehnung einer Befreiung bei Angehörigen, die z.B. wegen einer chronischen Erkrankung dauernd und nicht nur vorübergehend zur Risikogruppe gehören.  

Unser Fachanwalt für das Verwaltungsrecht Herr Michael Janßen vertritt bereits mehrere Familien zu dieser Problematik. Er berät und unterstützt auch Sie gerne sowohl außergerichtlich gegenüber der Schule als auch vor Gericht bei einer Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Befreiung vom Präsenzunterricht.

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