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Patientenrechtegesetz

2013 tritt nun nach langen Beratungen das Patientenrechtegesetz in Kraft. Fortan spielt es eine noch wichtigere Rolle im Bereich der Heilkunde als Leistungserbringer einen Behandlungsvertrag mit seinen Patienten abzuschließen.

Über die Möglichkeiten und Varianten einer entsprechenden Vertragsgestaltung informieren wir Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Medizinrecht.

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