Gilt bei einer Corona Viruserkrankung der übliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Wie verhält es sich, wenn lediglich der Verdacht auf eine Ansteckung vorliegt? Besteht während einer Quarantäne Arbeitspflicht?
Ist der Arbeitnehmer selber am Coronavirus erkrankt, so hat er gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Erkrankungen für die Dauer von sechs Wochen.
Dieser Anspruch kann...