Lassen Sie sich nicht von den Fluggesellschaften wie Lufthansa, Eurowings, Ryanair und anderen ins Bockshorn jagen. Bei Flugannullierungen behaupten Fluggesellschaften immer wieder gerne, dass außergewöhnliche Umstände zum Ausfall des Fluges geführt hätten. Unter Berufung auf angebliche außergewöhnliche Umstände lehnen Fluggesellschaften Entschädigungszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung ab.
In den meisten Fällen lagen...