Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein- Westfalen hat mit Urteil zum Az. 9 a 1019/20 vom 17.5.2022 seine bisherige Rechtsprechung über die Kalkulation der Abschreibung und der Zinsen,die mit in die Berechnung der Abwassergebühr einfließen, die die Städte mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festsetzt, geändert. Hierdurch sind die Festsetzungen der Stadt Aachen zum Abwasser für das Jahr 2021 falsch. Herr Rechtsanwalt Janßen...
15Aug
2022