Aufgrund § 8 der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020“ müssen alle Restaurants und Bars in Nordrhein-Westfalen seit dem 22. März und bis zum 20. April 2020 schließen. Dies bedeutet für die meisten Gastronomen den Totalausfall des Umsatzes und von Einnahmen.
Der Gastronom weiß ich nicht wie er die Miete oder Pacht für den nächsten Monat und Monate zahlen...