Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 15.03.2016 zum Aktenzeichen 6 O 222/15 die Klage eines Bauunternehmers gegen die Bauherren auf Zahlung von Werklohn in Höhe von 139.000,00 € abgewiesen.
Die Klägerin nahm die Beklagten auf Zahlung von Werklohn in Anspruch.
Zwischen den Parteien kam es zu Vertragsverhandlungen und schließlich zur zumindest teilweisen Umsetzung des Bauvorhabens.
Die Beklagten leisteten an die Klägerin...