Das Amtsgericht Leipzig hat in einem von Herrn Rechtsanwalt Michael Janßen für die Verbraucherin/ Reisende geführten Verfahren am 6.5.2021 zum Aktenzeichen 110 C 6581/20 mit Urteil entschieden, dass die Reiseveranstalterin LMX Touristik GmbH der Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen des Verzugsschadens zu erstatten hat.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt:
„Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen...