Das Amtsgericht Eschweiler hat mit Urteil vom 20.11.2025 zum Az. 25 C 151/25 die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bestätigt, weil die Mieter wiederholt Verkaufsbesichtigungen torpedierten und Kaufinteressenten abschreckten. Die Mieter wurden zur Räumung verurteilt und müssen künftige Besichtigungen durch den beauftragten Makler mit 10 Tagen Vorlauf und unter Benennung der Interessenten dulden – auch...