Am 01.08.2023 hat das Amtsgericht Monschau entschieden, dass dem damaligen Mieter einer Wohnung kein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung aufgrund einer Eigenbedarfskündigung zusteht.
In dem Verfahren rügte der Mieter die Eigenbedarfskündigung, weil die Tochter des Vermieters samt Familie tatsächlich nie vollständig in die streitgegenständliche Wohnung eingezogen ist. Eine ungerechtfertigte Kündigung...