Die Mietkaution hat vor allem den Zweck dem Vermieter als Sicherheit gegen Schäden an der Mietsache zu dienen. Typischer Weise werden Schäden erst nach Rückgabe der Wohnung ersichtlich.
Häufig machen Vermieter den Fehler, die Schäden nicht binnen der kurzen Verjährungsfrist von 6 Monaten nach Beendigung des Mietvertrages gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Sie sind irrig im Glauben, dass sie auch später noch eine...