Beschreibung

Im Bereich des Arbeitsrechts bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Heiko Platz umfassende Beratung und Vertretung an. Herr Platz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig. Dies hat den Vorteil, dass er beide Sichtweisen und Vorgehensweisen kennt.

Arbeitgeber berät Herr Platz außergerichtlich - angefangen vom Entwurf von Arbeitsverträgen bis hin zur Prüfung der Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen - und übernehme deren Interessenvertretung vor den Arbeitsgerichten bundesweit.

Für Arbeitnehmer reicht das Spektrum der Beratung und Vertretung von der Prüfung von seitens des Arbeitgebers vorgelegten Arbeitsverträgen bis zur Abwehr von ausgesprochenen Kündigungen oder Abmahnungen und bis zur Prüfung von Zeugnissen.

So ist Herr Platz bei folgenden beispielhaften Angelegenheiten Ihr Ansprechpartner:

  • Vertretung von Arbeitnehmern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern
  • Beratung in allen Fragen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen
  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Verfahren (Kündigungsschutz- und Betriebsverfassungsrecht)
  • Durchführung von Einigungsstellenverfahren, Schlichtungsverfahren
  • Arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung (Arbeitsverträge, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen)
  • Erstellung von Sozialplänen nebst Interessenausgleich
  • Arbeitszeitmodelle
  • Antidiskriminierungsfragen, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Altersteilzeit
  • Arbeitnehmerfindung
  • Arbeitnehmerüberlassung Auslandsentsendung
  • Befristungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitnehmerschutzrechte
  • Recht der Handelsvertretung
  • Geschäftsführer
  • Insolvenz des Arbeitgebers/Arbeitnehmers

Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer benötigen auf sie individuell zugeschnittene Vertragslösungen.

Wichtiger Hinweis: Kündigungen können nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Eine Kündigung gilt immer dann als zugegangen, wenn das Kündigungsschreiben in den Briefkasten eingelegt worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Kündigungsempfänger in Urlaub befindet!! Es empfiehlt sich deshalb uns sofort zu informieren, damit wir die notwendigen Maßnahmen einleiten können.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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