Der vorbeugenden Beratung zur Vermeidung möglicher familiärer Konflikte und gerichtlicher Auseinandersetzungen räumen wir einen besonderen Stellenwert ein. Nicht zuletzt seit Einführung des neuen Unterhaltsrecht hilft ein Ehevertrag nicht nur Unternehmern und Selbständigen sondern auch Privatpersonen spätere nachteilige Folgen und einen Rosenkrieg zu vermeiden. Unser Ziel ist es daher, mit einem Ehevertrag, einer Scheidungsfolgenvereinbarung und durch Erarbeitung stimmiger Gesamtkonzepte für Sie eine persönlich und wirtschaftlich zufriedenstellende Lösung zu finden.
Lässt sich ein gerichtlicher Streit nicht vermeiden, vertreten wir Ihre Interessen bei einer Trennung und Scheidung umfassend und engagiert auf den Gebieten des Vermögensrechts, des Unterhaltsrechts, der Altersvorsorge und der elterlichen Sorge.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.
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