Beschreibung

Fast unbemerkt werden mittlerweile ca. 80 % der nationalen Gesetze durch das europäische Recht bestimmt. Die Entscheidungen der Europäischen Institutionen und neue Gesetzesvorhaben der EU sind daher sowohl für Privatpersonen, für Kommunen als auch für Unternehmen von hoher Bedeutung.

Rechtsanwalt Michael Janßen verfügt über ein hohes Maß an Auslandserfahrung und war u.a. mehrere Monate bei der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der EU in Brüssel, Referat für Wirtschafts- und Regionalpolitik, tätig. Er unterhält auch dank der räumlichen Nähe zu Brüssel engen Kontakt zu den europäischen Institutionen und berät Sie umfassend in allen europarechtlichen Fragen wie zum Beispiel:

  • Europäischer Vollstreckungstitel
  • Rechte der EU-Bürger, Unionsbürgerschaft
  • Europäische Harmonisierung
  • Europäische Grundfreiheiten, insb. Waren-, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
  • Europäischer Binnenmarkt
  • New Approach, CE-Kennzeichnung
  • Prinzip der gegenseitigen Anerkennung
  • Europäische Aktiengesellschaft
  • Europäische Privatgesellschaft
  • Fördermittel
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Fusionskontrollrecht
  • Beihilfenrecht

Neben der rein rechtlichen Beratung bieten wir Ihnen auch noch folgende Dienstleistungen an:

  • Wir recherchieren die rechtlichen und politischen Bestrebungen in ihrer spezifischen Branche und arbeiten die Auswirkungen für sie aus.
  • Wir leisten Lobbyarbeit oder ermitteln für Sie die kompetenten Lobbyisten.
  • Wir werten für sie die europäische Förderkulisse aus und empfehlen Ihnen Programme die für Ihre Teilnahme geeignet sind.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Förderanträgen, begleiten Sie während der Programmdurchführung und helfen Ihnen bei der suche nach geeigneten Partnern, mit denen sie im Rahmen der Programmdurchführung kooperieren wollen.

Wir machen Sie und Ihr Unternehmen europafähig.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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