Fluggastrecht

Beschreibung

Fliegen ist eine der attraktivsten Reisemöglichkeiten, um Urlaubsziele und entferntere berufliche Termin schnell und angenehm zu erreichen. Die Zunahme der Flugreisen und der Angebote sogenannter "Billig-Airlines" hat jedoch auch dazu geführt, dass Flugverspätungen und die Anzahl der Flugannulierungen durch Überbuchungen und fehlerhafter Organisation der Fluggesellschaften gestiegen sind.

Die teils erheblichen Nachteile von Flugverspätungen und Flugannulierungen müssen Sie als Fluggast jedoch nicht entschädigungslos hinnehmen und sich nicht allein durch Reichung eines Kaffees abspeisen lassen.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben zur Stärkung der Ansprüche von Flugpassagieren bei Flügen, die in der EU angetreten werden oder die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden und ein EU-Flughafen als Ziel haben, die Fluggastrechte durch Erlass der Verordnung Nr. 261/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt.

Der Umfang der Entschädigungsansprüche staffelt sich nach der Flugstrecke sowie der Dauer der Verspätung und des Vorliegens einer Annulierung. Trotz der europäischen Gesetzgebung weigern sich die Fluggesellschaften oftmals, die berechtigten Entschädigungsansprüche zu regulieren.

Herr Rechtsanwalt Michael Janßen berät sie umfassend über ihre Fluggastrechte und macht für Sie Ihre Entschädigungsansprüche gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen im Sinne der Europäischen Verordnung 261/2004 geltend. Er führt für Sie die außergerichtliche Zahlungsaufforderung sowie Vergleichsverhandlungen durch und setzt Ihre Forderung im Bedarfsfalle auch gerichtlich durch.

Lassen Sie sich nicht durch Schreiben der Fluggesellschaften täuschen und abwimmeln, mit denen diese pauschal behaupten, dass außergewöhnliche Umstände vorgelegen hätten, welche zur Verspätung oder Annulierung des Fluges geführt haben sollen. Derartige Behauptungen prüfen wir für Sie juristisch. Es hat sich herausgestellt, dass die Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen dies regelmäßig nur als Vorwand benutzen, um sich schadlos zu halten. Tatsächlich liegen in den meisten Fällen keine außergewöhnlichen Umstände vor, welche die Fluggesellschaft von der Entschädigungszahlung befreit.

Bei der begründeten Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen hat im Übrigen die Fluggesellschaft auch Ihre Rechtsanwaltskosten regelmäßig zu übernehmen.

Herr Rechtsanwalt Michael Janßen steht auch Ihnen gerne zur Geltendmachung von Entschädigungszahlungen zur Verfügung.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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