Hochschulrecht

Beschreibung

Mit einem Studium oder einer beruflichen Tätigkeit an einer Hochschule begibt man sich als Student, Hochschullehrer, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Funktionsträger etc. immer auch in sehr spezielle Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechts.

Die Hochschule ist in der Regel eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und das Hochschulrecht ist seit der Föderalismusreform Ländersache. Die speziellen gesetzlichen Regeln finden sich zunächst in den Hochschulgesetzen der einzelnen Länder. Hinzu kommt  eine Vielzahl von Verordnungen wie zum Beispiel Studienordnungen, Satzungen und anderen kleinteiligen Regelungen. Ergänzend gibt es zu vielen Detailproblemen richtungweisende Rechtsprechung.

Viele dieser Regeln sind einem steten Veränderungsprozess durch Hochschulreformen wie dem Bologna-Prozess unterworfen.

Um sich in dieser Vielfalt an Regeln nicht zu verlieren und seine Rechte als Hochschullehrer, Student, Mitarbeiter etc. erfolgreich durchzusetzen, ist gerade im Bereich des Hochschulrechts die Zuhilfenahme rechtsanwaltlichen Rates und Beistandes geboten.

Im Hochschulrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Michael Janßen seit Jahren erfolgreich Studienbewerber, Studenten, Hochschulprofessoren, Absolventen und Mitarbeiter sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. 

Hierbei geht es vornehmlich um Fragestellungen aus folgenden Bereichen:

  • Hochschulzulassung, Studienplatzklagen, NC-Verfahren
  • Zulassung zu einzelnen Studiengängen
  • Beantragung von BAFÖG, Prüfung und ggf. Anfechtung von BAFÖG Bescheiden
  • Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen und Prüfungen
  • Prüfungsrecht, Anfechtung von Prüfungen und Bewertungen
  • Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Fachsemestereinstufung
  • Disziplinarische Maßnahmen, Exmatrikulationen
  • Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
  • Wechsel von Studien- und Prüfungsordnungen
  • Doktorarbeiten und Promotionsvorhaben
  • Abwehr von Plagiats- und Täuschungsvorwürfen
  • Dienstrecht
  • Bewerbung/Konkurrentenklage
  • Disziplinarrecht
  • Befristung von Dienstverträgen
  • Berufungsverhandlungen
  • Abwehr von Eingriffen in die Berufungszusage
  • Drittmittel-Verträge, Budgetierungsvereinbarungen
  • Rechtsstellung von Hochschulbediensteten
  • Nebentätigkeit/Nebentätigkeitsgenehmigung
  • Hochschulorganisationsrecht
  • Organstreitverfahren

Da das Hochschulrecht besonderer Teil des Verwaltungsrechts ist, gilt es im Hochschulrecht ebenso wie in allen anderen Bereichen des Verwaltungsrechts die kurzen Fristen von in der Regel nur einem Monat zur Geltendmachung Ihrer Rechte zu wahren.

Wir teilen Ihnen gerne in einem ersten kurzfristigen Gespräch mit, ob wir Ihnen in ihrer Sache grundsätzlich behilflich sein können.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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