Beschreibung

Gerne arbeiten wir Ihnen bei der Gestaltung eines Maklervertrages eine sachgerechte und individuelle Variante aus oder helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Maklerhonorar durchzusetzen, oder eine unberechtigte Forderung eines Maklers abzuwehren.

Im Maklerrecht gehören insbesondere folgende Komplexe zu unserer Tätigkeit:

  • Maklervertrag
  • Alleinauftrag
  • Doppeltätigkeit des Maklers
  • Entstehung und Verwirkung eines Provisionsanspruchs
  • Provision bei Anfechtung
  • Umfang der Vermittlungstätogkeit
  • Hinweis- und Prüfungspflicht des Maklers

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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