Beschreibung

Im Rahmen des Mietrechts gehört sowohl das gewerbliche Mietrecht als auch das Wohnraummietrecht zu unserem täglichen Aufgabenfeld. Zu unserer Mandantschaft gehören mehrere namhafte Haus- und Wohnungsverwaltungsgesellschaften und gewerbliche Vermieter.

Wir entwerfen für Vermieter Mietverträge, Nachtrags- oder Aufhebungsvereinbarungen, fertigen Kündigungen und Mieterhöhungen an und setzen diese gerichtlich durch. Wir beraten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Mietzinsansprüchen und Mieterhöhungen.

Unsere Kanzlei ist darauf ausgerichtet, sowohl Mieter als auch Vermieter zu beraten und in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. Durch die parallele Vertretung von Vermietern und Mietern wird insbesondere der Blick geschärft, was aus Sicht der jeweiligen Partei möglich und durchsetzbar ist. 

Bei Fragen und Problemen unter anderem zu folgenden Punkten stehen wir Ihnen mit Lösungen zur Seite:

  • Individuelle Gestaltung von Mietverträgen, Wohnraum- und Gewerbemietverträge
  • Nebenkostenabrechnung
  • Hausverwaltung
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Mängelanzeige
  • Abmahnung
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Eigenbedarf
  • Mieterwechsel
  • Schönheitsreparaturen, Wirksamkeit der Klauseln
  • Räumung, Räumungsklage

Wohnraummietrecht

Im Wohnraummietrecht ist stets die mieterfreundliche Komponente zu beachten. Hier steht meistens die Betreuung der Vermieter und Mieter bei Entstehen von Mängeln am Wohnraum, Mietminderung und deren Folgen im Vordergrund. Ferner spielt die Durchsetzung oder Abwehr von Schönheitsreparaturen, Rückbau- oder Schadensersatzansprüchen, z.B. aufgrund nicht vertragsgemäßen Gebrauchs eine Rolle.

Gewerberaummietrecht

Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich erheblich von dem Wohnraummietrecht, da die Vertragsfreiheit nicht in dem Maße eingeschränkt wird. Diesbezüglich eröffnen sich mehrere Möglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen, z.B. hinsichtlich der Befristung, Mieterhöhungsmöglichkeiten oder der Vereinbarung von Index- oder Staffelmieten.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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