Beschreibung

Das Schulrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Schule betreffen und besteht zum einen aus dem neuen Schulgesetz NRW und diversen Verordnungen, den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, den Richtlinien/Lehrpläne, diversen Erlassen, dem Dienstrecht für Lehrer sowie aus Gesetzen und Verordnungen zur Lehrerausbildung.

Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.

Unter anderem folgende Themen sind regelmäßig Gegenstand der Beratungstätigkeit im Bereich des Schulrechts:

  • Grundschulempfehlungen
  • Kopfnoten
  • Prüfungsrecht
  • Zugang zu den einzelnen Schularten und Schulen
  • Versetzungen
  • Freistellungen vom Unterricht
  • Schulische Ordnungsmaßnahmen
  • Mitwirkungsrechte von Schülern und Erziehungsberechtigten
  • Zusammenlegungen von Klassen
  • Schulschließungen
  • Förderschule
  • Haftung bei Schulunfällen
  • Schülerbeförderung
  • Privatschulverträge
  • Besonderheiten des Lehrerdienstrechts
  • Disziplinarverfahren

Da das Schulrecht Teil des Verwaltungsrechts ist, gilt es die kurzen Widerspruchs- und Klagefristen einzuhalten. Zögern Sie daher nicht uns anzusprechen.

Wir beraten im Bereich des Schulrechts sowohl die Schüler-/ Elternseite als auch die Lehrer- und Schulseite.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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