Das Schulrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Schule betreffen und besteht zum einen aus dem neuen Schulgesetz NRW und diversen Verordnungen, den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, den Richtlinien/Lehrpläne, diversen Erlassen, dem Dienstrecht für Lehrer sowie aus Gesetzen und Verordnungen zur Lehrerausbildung.
Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.
Da das Schulrecht Teil des Verwaltungsrechts ist, gilt es die kurzen Widerspruchs- und Klagefristen einzuhalten. Zögern Sie daher nicht uns anzusprechen.
Wir beraten im Bereich des Schulrechts sowohl die Schüler-/ Elternseite als auch die Lehrer- und Schulseite.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.
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