Beschreibung

Das Sozialrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das in seinen Ausprägungen praktisch alle Lebensbereiche betrifft. Für die Versicherten geht es in sozialrechtlichen Streitigkeiten häufig darum, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um eine bestimmte Sozialleistung zu erhalten. Demgegenüber steht für Arbeitgeber häufig die Frage im Mittelpunkt, ob die von den Sozialkassen geforderten Beiträge angemessen und/oder zutreffend berechnet sind.

Wir beraten seit vielen Jahren erfolgreich sowohl Versicherte/ Anspruchsteller als auch Arbeitgeber zu allen Fragen des Sozialrechts.

Zum Sozialrecht gehören insbesondere die Rechtsgebiete:

  • Arbeitsförderungsrecht SGB II und III: Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Umschulung, Insolvenzgeld
  • Sozialhilfe / Grundsicherung Bundessozialhilfegesetz, Grundsicherungsgesetz
  • Sozialhilfe, SGB XIIGesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, Arbeitsunfall, Wegeunfall, Verletztengeld, Verletztenrente, MdE
  • Gesetzliche Krankenversicherung, SGB V, Krankengeld, Kostenübernahme für Heil- und Hilfsmittel, Behandlungskosten
  • Gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Rehabilitation, Witwenrente, Waisenrente
  • Schwerbehindertenrecht, SGB IX, Schwerbehindertenausweis, GdB (Grad der Behinderung) , Merkzeichen
  • Pflegeversicherung
  • Versorgungsrecht BVG, OEG Ausgleich von Nachteilen aus Kriegs-/Wehrdienstbeschädigung sowie rechtswidriger Angriffe
  • Kinder- und Jugendhilferecht

Leistungsträger entscheiden in den oben genannten Rechtsgebieten durch einen sog. Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid. Beachten Sie die Frist von 1 Monat zur Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Bescheid bzw. zur Erhebung der Klage gegen einen Widerspruchsbescheid. Diese Fristen können nicht verlängert werden - man kann aber zunächst ohne Begründung Widerspruch bzw. Klage einreichen und die Begründung dann später nachholen.

Wenn der Ablauf der Frist kurz bevorsteht, können Sie uns - möglichst unter Hinweis hierauf - auch noch am letzten Tag dieser Frist beauftragen, gleichgültig bei welcher Verwaltungsbehörde der Widerspruch oder welchem Sozialgericht die Klage einzureichen ist.

Im Hinblick auf den hohen Arbeitsaufwand, der regelmäßig mit sozialrechtlichen Fragen verbunden ist, sind wir auf diesem Rechtsgebiet ausschließlich gegen Honorarvereinbarung tätig, wobei wir einen Stundensatz von 150,00 € pro Stunde zuzüglich der Mehrwertsteuer zugrunde legen.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

Kontakt aufnehmen

Sidebar Menu

Ihr Browser ist veraltet!

Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen. Den Browser jetzt aktualisieren

×