Im Bereich des Strafrechtes beraten und vertreten wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Straftaten des Strafegesetzbuches wie z.B. Tötungs-, Körperverletzungs- und Vermögensdelikte
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Strafverfahrensrecht wie z.B.: Untersuchungshaft, verbotene Vernehmungsmethoden, Zeugnisverweigerungsrechte, Durchsuchungen, Berufung und Revision
  • Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren

Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung des Mandanten ist dabei regelmäßig die frühzeitige Beauftragung des Verteidigers. Da Strafverfahren oft nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden werden. Vielmehr werden die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, also im Zeitpunkt des Einsetzens erster polizeilicher Tätigkeit gestellt. Unbedachte vorzeitige Äußerungen können den Verlauf des Verfahrens zu Ihrem Nachteil beeinflussen. Im Ermittlungsverfahren ist es das Ziel der Verteidigung, eine Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer Anklageerhebung gegen den Mandanten zu betreiben. Erfolgsorientierte Interessenvertretung des Mandanten im Strafverfahren setzt daher im Ermittlungsverfahren an. Im Strafprozess selbst ist die Zielrichtung engagierter Strafverteidigung neben dem Freispruch, die Gewährleistung eines fairen Verfahrens und die Strafsanktion für den Mandanten möglichst gering zu halten.

Wirtschaftsstrafrecht

In Wirtschaftsstrafsachen übernehmen wir die Vertretung und Verteidigung von Organmitgliedern. Für Geschäftsführer und Vorstände sind eine engagierte Amtsführung und insbesondere die Krisensanierung mit unübersehbaren Haftungsrisiken verbunden. Wird unternehmerisches Handeln zum Gegenstand strafrechtlicher Überprüfung, so bedarf es neben der Kenntnis und Praxis im Strafverfahrensrecht auch einer hohen Expertise im Wirtschafts- und speziell Gesellschaftsrecht, um die wirtschaftlichen Zusammenhänge und rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen zu können.

Nebenklage

Wir vertreten nicht nur Ihre Rechte als Beschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter, sondern machen auch im Rahmen der Nebenklage Ihre Rechte als Opfer einer Straftat gegen den Täter geltend. Auch fordern wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zivilverfahren ein.

Zeugenbeistand

Kaum bekannt ist, dass sich auch Zeugen einer Straftat eines Rechtsanwaltes bedienen können., wenn er es als erforderlich ansieht, um von seinen Verfahrensrechten Gebrauch zu machen. Auch dies gehört zu unserer Dienstleistung.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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