Beschreibung

Wir bieten Privatpersonen, Ärzten und Institutionen umfassende außergerichtliche Beratung und gerichtliche Interessenvertretung in allen Fragen betreffend Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an, wie zum Beispiel:

  • Erstellung von individuellen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Auslegung und Durchsetzung des Patientenwillens
  • Geschäftsfähigkeit
  • Betreuungsrecht
  • Rechtliche Vertretung vor dem Vormundschaftsgericht

Das Thema Patientenverfügung ist hochaktuell.

Die richtige rechtliche Vorsorge für den medizinischen Notfall zu treffen, wird angesichts des medizinischen Fortschritts und der immer höheren Lebensdauer immer bedeutender. Zunehmend mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und die Fälle der Äußerungsunfähigkeit durch altersbedingten geistigen Abbau (Demenz etc.) gewinnen neben Fällen der Äußerungsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls immer mehr an praktischer Bedeutung.

Das rechtliche Instrument der Patientenverfügung gewährleistet die Möglichkeit zur Selbstbestimmung und zur Treffung von Regelungen in „gesunden Tagen“, die im Falle der rechtlichen Handlungsunfähigkeit und Krankheit dann von den Angehörigen und den Ärzten zu beachten sind.

Sie sind Ausdruck von eigener Verantwortungsübernahme und nehmen anderen schwere Entscheidungen ab.

Die Unwissenheit und damit verbundene Unsicherheit über Erstellung, Anwendung, Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist leider trotz des Grundsatzurteils des BGH aus dem Jahre 2003 immer noch sehr groß.

Wie ist die gegenwärtige Rechtslage? Was ist zu beachten, damit Ihre Patientenverfügung auch in Zukunft Bestand hat? Wie sieht die praktische Anwendung aus?

Diesen und weiteren Fragen widmet sich Rechtsanwalt Michael Janßen mit großem Engagement in seinen Vorträgen und leistet wertvolle Aufklärungsarbeit.

Die hierbei und bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als juristischer Spezialist im Forum Palliativpflege Aachen gewonnen Erkenntnisse setzen wir zu Ihrem Nutzen ein.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine umfassende individuelle Vorsorgeplanung bestehend aus Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Totenfürsorgeverfügung zu einem vorher vereinbarten Pauschalpreis, damit Sie selbstbestimmt alt werden können.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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