Verwaltungsrecht

Beschreibung

Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land NRW, Kreis, Stadt oder Gemeinde.

Vereinfacht gesagt: "Eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit liegt immer dann vor, wenn Sie etwas von der Behörde wollen, was die Behörde nicht will oder die Behörde etwas von Ihnen will, das Sie nicht wollen."

Wir beraten und vertreten Private, Gewerbetreibende, Grundstückseigentümer und Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) sowie Behörden in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten:

  • Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Satzungen (z. B. Beitrags- oder Gebührensatzungen)
  • Rechtsverordnungen
  • Straßenbaubeiträge
  • Kommunale Abgabenbescheide
  • Abwasser-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Gewerberecht, Gaststättenrecht und Handwerksrecht
  • Subventionen
  • Konzessionsrecht
  • Versammlungsrecht
  • Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Grenzabstände etc.)
  • Denkmalschutzrecht
  • Enteignungsrecht
  • Umweltrecht
  • Abfallrecht
  • Naturschutzrecht
  • Immissionsschutzrecht, Schutz vor z.B. Licht, Lärm oder Geruch
  • Spielhallenrecht
  • Rundfunkgebührenbescheide (GEZ)
  • Heimrecht, Kinder- und Jugendhilferecht etc.
  • Öffentlichrechtliche Verträge (z. B. Erschließungsverträge)
  • Hochschul- und Schulrecht: Ausbildungsförderung, Hochschulzulassungsverfahren, Schulwesen mit den öffentlichen wie auch privaten Schulen
  • Staatshaftungsrecht
  • Erteilung von zahnärztlichen Approbationen nach § 2 Zahnheilkundegesetz bei ausländischen Studienabschlüssen

Es ist sinnvoll sich anwaltlichen Beistandes zu versichern, bevor eine prozessuale Auseinandersetzung ansteht. Eine solche kann durch erfolgreiche Verhandlungen oft vermieden werden. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich von der Beratung über die vorgerichtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren bis hin zur Prozeßführung. Soweit erforderlich, vertreten wir Sie vor allen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der Länder und vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Häufig sind insbesondere im Bereich des Gewerberechts schnelle Lösungen gesucht. Rechtsanwalt Janßen berät u.a. Gewerbetreibende, die der Gewerbeaufsicht unterliegen. Dieser Bereich ist insbesondere deshalb sehr komplex, da nicht nur die Gewerbeordnung, sondern auch eine Vielzahl von Nebengesetzen mit Sonderregelungen zu berücksichtigen ist. Ein Beratungsschwerpunkt liegt hier insbesondere im Bereich der Handwerksordnung, des Gaststättengesetzes, des Personenförderungsgesetzes sowie des Lebensmittel- und Arzneimittelgesetzes. Die Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum des Gewerberechts von der Gewerbeerlaubnis über Fragen der Konzessionierung bis hin zur Vertretung in Gewerbeuntersagungsverfahren.

Im Verwaltungsrecht sind sehr häufig Fristen zu beachten, nach deren Ablauf ein Verwaltungsakt bestandskräftig oder eine Klage unzulässig wird. Auch die Frage der Notwendigkeit eines Widerspruchsverfahrens kann von entscheidender Bedeutung sein. In vielen Fällen ist an ein Eilverfahren zu denken. Aufgrund seiner Komplexität und vielen formalen Vorschriften sollten Sie daher im Verwaltungsrechtsstreit unbedingt anwaltlichen Rat einholen. 

Rechtsanwalt Michael Janßen hat sich schon früh schwerpunktmäßig dem Verwaltungsrecht verschrieben. Er verfügt im Verwaltungsrecht neben dem juristischen Fachwissen auch über einen breiten Erfahrungsschatz und zahlreiche wertvolle Kontakte aus seiner Tätigkeit im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW, in mehreren städtischen Gremien und als wissenschaftlicher Referent eines Aachener Landtagsabgeordneten. 

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.

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