Das Erbrecht stellt einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Sozietät dar. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung sowohl im Bereich der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte als auch im Bereich der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen an:
Besonders schwierig ist oftmals die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, da hier mehrere Erben nebeneinander vorhanden und so Unstimmigkeiten zumeist vorprogrammiert sind und die Nachfolgeplanung für Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen.
Herr Rechtsanwalt Steinmetz verfügt über die gerade im Bereich des Erbrechts unersetzliche langjährige Erfahrung.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 241 44 67 00 oder per Mail an kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de.
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