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Betriebskostenabrechnung - Zusammenfassung unterschiedlicher Positionen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 24.01.2017 zum Aktenzeichen VIII ZR 285/15 entschieden, dass die Zusammenfassung unterschiedlicher Positionen wie Grundsteuer und Müllgebühren in einer Betriebskostenabrechnung einen formellen Fehler darstellt. Dies gilt hinsichtlich aller Positionen, die keinen sachlichen Zusammenhang aufweisen und in der Betriebskostenverordnung einzeln aufgeführt sind.

Ein sachlicher Zusammenhang liegt zum Beispiel nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei den Positionen Frischwasser und Schmutzwasser vor, BGH, Urteil vom 15.07.2009 zum Aktenzeichen VIII ZR 340/08.

Die Rechtsfolge einer unzulässigen Zusammenfassung unterschiedlicher Positionen ist, dass die betroffenen Positionen nicht formell ordnungsgemäß abgerechnet worden sind und bei mangelnder Korrektur vor Fristablauf unberücksichtigt bleiben.  

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