Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einer Entscheidung vom 25.2.2020 zum Az. II-10 WF 31/19 zu den Voraussetzungen einer Einbenennung der bisherigen Rechtsprechung des BGH angeschlossen. Das OLG Köln widerspricht damit der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt in dessen Entscheidung vom 18.12.2019 zum Az. 1 UF 140/19, dessen Revision aktuell noch beim BGH anhängig ist.
Konkret geht es um die Frage welche...