Das Amtsgericht Jülich hat mit Urteil vom 30.12.2020 zum Az. 47 C 215/20 die herrschende Meinung zur Unfallverursachung und Haftung bei einem Unfall ohne Berührung der Fahrzeuge nochmals zutreffend zusammengefasst:
„Die Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs an der Unfallstelle allein begründet noch nicht die Annahme, der Unfall sei bei dem Betrieb dieses Fahrzeugs entstanden. Erforderlich ist vielmehr, dass...