Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 6.9.2016 zum Aktenzeichen 146 C 153/15 zugunsten des von Rechtsanwalt Michel Janssen vertretenen Beerdigungsinstitut entschieden, dass die Beklagte Werbeagentur den im Voraus durch das Beerdigungsinstitut gezahlten Werklohn wieder zurückzahlen muss.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Anfang 2012 schlossen die Parteien ein Vertrag über die Erstellung eines...