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Modulprüfung entspricht nicht der Studienordnung

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in der mündlichen Verhandlung am 10.01.2017 im Verfahren zum Aktenzeichen 6 K 3050/17 ausgeführt, dass es nicht der Prüfungsordnung entspricht, dass wie bislang von der FH Aachen unternommen, im Modul Baumanagement 1 nicht nur die mündliche Präsentation bewertet wird, sondern vor allem auch die schriftliche Ausarbeitung.

Gemäß der Prüfungsordnung sind Prüfungen in der Form eines Präsentationskolloquiums mündliche Prüfungen. Bei einer mündlichen Prüfung ist aber die Bewertung eines schriftlichen Teils nicht vorgesehen.

Überdies fertigte die FH Aachen kein ordentliches Protokoll über das Kolloquium. Bei einer mündlichen Prüfung ist aber zwingend ein Prüfungsprotokoll zu erstellen.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass entgegen der Bewertung der FH Aachen kein Täuschungsversuch bei der Erbringung der Prüfungsleistung unserer Mandantin vorlag.

Auf Hinweis des Gerichtes hob die FH Aachen den Bescheid gegen unsere Mandantin und Klägerin über das Nichtbestehen der Prüfung auf.

Es ist zu erwarten, dass die FH Aachen ihre Prüfungsordnung hinsichtlich der Prüfungsart Präsentationskolloquium anpassen wird, da die bisherige Form der Prüfung und Bewertung nicht den Regeln der bisherigen Prüfungsordnung entspricht.

Gerne steht Herr Rechtsanwalt Janßen auch Ihnen bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Prüfungsrecht und Hochschulrecht zur Verfügung.

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