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Stadt muss rückwirkend die Abwassergebühren für 2019 bis 2022 reduzieren

Die Stadt Aachen hat in 53 laufenden Klageverfahren, die Herr Rechtsanwalt Michael Janßen für Hauseigentümer vor dem Verwaltungsgericht Aachen führt, die Aufhebung der angegriffenen Grundbesitzabgabenbescheide erklärt soweit sie die Abwassergebühren – Schmutzwasser und Niederschlagswasser – betreffen.

Die Festsetzung der Gebühren im Bescheid über die Grundbesitzabgaben war rechtswidrig. Die Stadt Aachen setzte die Abwassergebühren in Summe ca. 12 % zu hoch an, da sie falsch einen Nominalzinssatz bei der Berechnung ansetzte, der sich aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten ergibt. Die Stadt Aachen wird im Juni 2023 eine Satzungsänderung vornehmen und folgende geänderte Gebühren festlegen:

Gebühr je Kubikmeter Schmutzwasser:

  • 2019 2,52 € (bisher 2,88 €)
  • 2020 2,55 € (bisher 2,88 €)
  • 2021 2,51 € (bisher 2,84 €)
  • 2022 2,49 € (bisher 2,83 €)

Gebühr Niederschlagswasser je Quadratmeter angeschlossener Fläche:

  • 2019 0,96 € (bisher 1,01 €)
  • 2020 0,96 € (bisher 1,07 €)
  • 2021 0,95 € (bisher 1,08 €)
  • 2022 0,94 € (bisher 1,06 €)

Die reduzierten Beträge werden jedoch nicht automatisch von der Stadt Aachen umgesetzt werden. Im Gegenteil wird die Stadt Aachen an allen rechtswidrig ergangenen Grundbesitzabgabenbescheiden festhalten wollen.

Herr Rechtsanwalt Janßen empfiehlt allen Hauseigentümern bei der Stadt Aachen die Rücknahme der rechtswidrigen Grundbesitzabgabenbescheide der Jahre 2019 bis 2022 soweit sie die Abwassergebühren betreffen schriftlich zu beantragen. Ob die Stadt Aachen die Grundbesitzabgabenbescheide daraufhin zurücknimmt und dann neu die niedrigeren Gebühren festsetzt, steht jedoch nach § 3 KAG NRW in Verbindung mit § 130 I AO im Ermessen der Stadt Aachen.

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